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Merkblatt 72 | Zwangsversteigerung von Immobilien

Das Merkblatt Nr. 72 gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der zwangsweisen Verwertung von Immobilien. Dies sind die Zwangsversteigerung, die von Dritten (zumeist kreditgebenden Banken) betrieben wird und die Teilungsversteigerung, die von einem Miteigentümer betrieben wird. Bei Trennung und Scheidung spielt insbesondere die Teilungsversteigerung eine Rolle, wenn Ehepartner, die Miteigentümer einer Immobilie sind, sich über die weitere Nutzung oder Verwertung nicht einig sind. Das Merkblatt beinhaltet den Gang eines Versteigerungsverfahrens, beginnend mit dem Versteigerungsantrag, über Verkehrswertermittlung, Terminsbestimmung, Versteigerungstermin/Bietstunde bis hin zur Zuschlagserteilung und des weiteren Verfahrens nach Zuschlagserteilung. Das Merkblatt gibt praktische Tipps, wie man sich ggf. verhält und gibt Hinweise zu den Kosten eines solchen Verfahrens.


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