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Merkblatt 67 | Broschüre | Der Zugewinn bei Scheidung

Das Merkblatt Nr. 67 erläutert die Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruchs nach Scheitern der Ehe im in der Praxis häufigsten Fall einer bestehenden gesetzlichen Zugewinngemeinschaft (andere Güterrechtsfälle der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft sind nicht Gegenstand dieses Merkblatts). Es wird zunächst das Grundprinzip erläutert, wonach es zwei Stichtage gibt (Stichtag für das Vermögen zu Beginn der Ehe = Datum der standesamtlichen Hochzeit/Stichtag für das Vermögen am Ende der Ehe = Datum der Zustellung des Scheidungsantrags) und sich der Zugewinn bei jedem Ehegatten grundsätzlich aus der Differenz des Endvermögens zum Anfangsvermögen errechnet. Der Zugewinnausgleichsanspruch errechnet sich dann aus der Differenz der Zugewinnbeträge beider Ehegatten (Hälfte). Selbstverständlich beinhaltet das Merkblatt auch den Hinweis darauf, was sog. privilegiertes Anfangsvermögen ist (Erbschaften, Schenkungen während der Ehe) und dass dieses grundsätzlich so zu behandeln ist, wie echtes Anfangsvermögen. Nachdem im Zugewinn häufig die Bewertung von Vermögensgegenständen problematisch ist, findet sich im Merkblatt eine umfangreiche Auflistung von Vermögen und deren Bewertung. Dass für Bewertungen häufig Gutachter einzusetzen sind, wird ebenso erläutert. Das Merkblatt beinhaltet ebenso Erläuterungen zur Indexierung (Kaufkraftschwund) von Anfangsvermögen als auch Darlegungen zur Anrechnung von Vorausempfängen. Das Merkblatt wird dadurch abgerundet, dass auch zur Auskunftspflicht und zum vorzeitigen Zugewinnausgleich Hinweise gegeben werden, ebenso zum Verfahrensrecht.


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