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Merkblatt 31 | Die ehelichen Lebensverhältnisse (Karrieresprung)

Das Merkblatt Nr. 31 erläutert, um was es sich bei den ehelichen Verhältnissen handelt, insbesondere wird die Rechtsprechung des BGH zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen ausführlich dargestellt. Diese seit ca. 2008 gängige Rechtsprechung des BGH bestimmt, dass es keine Lebensstandardgarantie mehr gibt und nach einer Scheidung die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich wandelbar sind und sich dies auch auf das Maß des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 BGB auswirkt. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht gerügt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.01.2011 (AZ.: 1 BvR 918/10) hat insbesondere im Verhältnis zu mehreren unterhaltsberechtigten Ehegatten (Zweitehegatten) die ehelichen Lebensverhältnisse des Erstehegatten neu definiert, den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen insoweit eine Absage erteilt und die vormalige Unterhaltsberechnungsmethode des BGH gekippt. Diese zentrale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den (wandelbaren) ehelichen Lebensverhältnissen ist Gegenstand des Merkblatts, dies neben der Darstellung des „Karrieresprungs“. Die Rechtsprechung zum Karrieresprung gilt weiterhin, wonach Einkünfte, die sich aus einem Karrieresprung ergeben, nicht zur Berechnung eines nachehelichen Unterhalts heranzuziehen sind. Da die Einordnung, was ein Karrieresprung ist und was nicht, in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereitet, beinhaltet das Merkblatt eine äußerst umfangreiche Darstellung der gesamten Rechtsprechung zu dieser Thematik.


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