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Merkblatt 26 | Die Durchsetzung von berechtigten Unterhaltsansprüchen

Das Merkblatt Nr. 26 beantwortet die häufige Frage, wie Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden können. Zunächst wird beschrieben, dass zunächst ein berechtigter Unterhaltsanspruch bestehen muss und dieser, wenn er nicht freiwillig geleistet wird, tituliert werden muss. Im Merkblatt wird dargestellt, welche Titulierungsmöglichkeiten bestehen, denn ein Unterhaltstitel (Urteil, Jugendamtsurkunde etc.), der auch vollstreckbar ist, ist einzige Grundlage zur zwangsweisen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Im Merkblatt werden sodann die Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten aufgezählt, der Gang eines Zwangsvollstreckungsverfahrens wird skizziert. Wenn selbst durch Zwangsvollstreckung trotz Leistungsfähigkeit und berechtigtem Unterhaltsanspruch eine Vollstreckung nicht zum Ziel führt, bleibt dann nur die strafrechtliche Verfolgung wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB). Wie eine Strafanzeige zu erfolgen hat, findet sich im Merkblatt.


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