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Merkblatt 22 | Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder

Das Merkblatt Nr. 22 beinhaltet zum einen eine ausführliche Darstellung zu der Frage, wann ein volljähriges Kind bedürftig ist und wenn es bedürftig ist, wie sich der Unterhaltsanspruch dann der Höhe nach errechnet, zum anderen die jeweils gültige Düsseldorfer Tabelle. Es wird dargestellt, wann die Rechtsprechung von einer Ausbildung ausgeht, in der ein Unterhaltsanspruch besteht und inwieweit ggf. Zweitausbildungen dazu berechtigen trotzdem Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Das Merkblatt gibt weiterhin Auskunft wie lange eine Unterhaltsverpflichtung bestehen kann und in welchen Fällen (Wehrpflicht/Parkstudium etc.) ein Unterhaltsanspruch nicht besteht. Hinsichtlich der Höhe des Unterhaltsanspruchs gibt das Merkblatt Berechnungsbeispiele und erläutert die anteilige Haftung beider Elternteile ab dem 18. Lebensjahr sowie die Gesamtanrechnung des staatlichen Kindergeldes. Die in der Praxis häufig gestellten Fragen zur Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs sind ebenso Gegenstand des umfangreichen Merkblattes.


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