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Merkblatt 16 | Rangfolge von Unterhaltsansprüchen

Das Merkblatt Nr. 16 beschreibt die Rangfragen von Unterhaltsansprüchen, wenn mehrere Personen entweder als Unterhaltsschuldner oder als Unterhaltsberechtigte (der in der Praxis relevantere Fall) betroffen sind. Insbesondere im sog. Mangelfall spielt es eine große Rolle, wer zuerst oder vorrangig den Unterhalt erhält. Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz, in Kraft getreten zum 01.01.2008, ist diese Rangfrage neu geregelt worden (§ 1609 BGB). Das Merkblatt stellt die 7 Ränge der Unterhaltsberechtigten dar, dies vom 1. Rang (minderjährige Kinder und Volljährige bis zum 21. Lebensjahr, die sich in allgemeiner Schulausbildung befinden und im Haushalt eines Elternteils leben) bis zu den eher unrelevanten Rangstufen 5 bis 7. Des Weiteren beinhaltet das Merkblatt Rechenbeispiele zur besseren Verständlichkeit der Rangfolgenproblematik.


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