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Merkblatt 14 | Der Versorgungsausgleich

Das Merkblatt Nr. 14 beinhaltet die Grundsätze des neuen Versorgungsausgleichs, gültig ab 01.09.2009 und stellt das Übergangsrecht dar. Zudem werden die verschiedenen Ausgleichsmöglichkeiten der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften erläutert. Grundsätzlich sind sämtliche Rentenanwartschaften während der Ehezeit hälftig zu teilen. Da es verschiedene Rentenanwartschaften gibt (gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Betriebsrenten etc.) gibt es auch verschiedene gesetzliche Ausgleichsinstrumente, die möglichst praxisnah beschrieben werden.


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