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Merkblatt 01 | Muster für den Ehevertrag

Das Merkblatt Nr. 1 gibt zunächst einen Überblick über die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen und erläutert die hierzu maßgeblichen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.2001 (BVerfG, Az. 1 BvR 12/92) und des BGH vom 11.02.2004 (BGH, Az. XII ZR 265/02) zur sogenannten Kernbereichslehre, wonach jeder Ehevertrag zum einen auf seine Wirksamkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Wirksamkeitskontrolle, § 138 Abs. 1 BGB) und zum anderen auf seine Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Berufung auf Inhalte des Ehevertrages (Ausübungskontrolle, § 242 BGB) überprüft wird. Dies erfolgt im Rahmen einer Gesamtwürdigung, wobei Unwirksamkeit immer dann vorliegt, wenn Kernbereiche des Scheidungsfolgenrechts tangiert sind.

Des Weiteren beinhaltet das Merkblatt Vertragsmuster für unterschiedlichste Regelungsinhalte. Im ehelichen Güterrecht werden Vertragsformulierungen für die Gütertrennung, für modifizierte Zugewinngemeinschaften sowie Gütergemeinschaft angeboten. Im Unterhaltsrecht werden Verzichts- oder Teilverzichtsformulierungen angeboten, selbiges gilt für Vertragsregelungen zum Versorgungsausgleich. Da mit einem Ehevertrag auch weitergehende Vertragsinhalte möglich sind, werden auch diese kurz angesprochen und mit Formulierungsbeispielen unterlegt:

• Sorgerecht
• Umgangsrecht
• Hausrat
• Ehewohnung
• Steuerfragen
• erbrechtliche Regelungen


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