Das Merkblatt Nr. 51 gibt Tipps für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung im Hinblick auf die Besonderheiten im Familienrecht. So wird darauf hingewiesen, inwieweit Unterhaltsleistungen ggf. im Rahmen des Sonderausgabenabzugs (Realsplitting) oder als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Des Weiteren werden Hinweise gegeben zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern. Des Weiteren werden kurze Hinweise gegeben zum Haushaltsfreibetrag, Körperbehindertenfreibetrag und zum in der Praxis häufigsten Fall der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.
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