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Merkblatt 29 | Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

Das Merkblatt Nr. 29 beinhaltet das gesamte Spektrum sämtlicher Verwirkungstatbestände im Unterhaltsrecht, d. h. die Verwirkung eines nachehelichen Unterhalts oder des Getrenntlebendunterhalts aber auch die Verwirkung von Kindesunterhalt, Elternunterhalt oder allgemein eines rückständigen Unterhalts. Insbesondere der spezielle Verwirkungsparagraph (§ 1579 BGB) für den nachehelichen Unterhalt, der fast ausnahmslos auch auf den Getrenntlebendunterhalt anzuwenden ist, ist ausführlich erläutert, insbesondere die einzelnen Verwirkungstatbestände einer kurzen Ehedauer (§ 1579 Nr. 1 BGB) und der verfestigten nichtehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1579 Nr. 2 BGB). Auch die weiteren Tatbestände der §§ 1579 Nr. 3 bis Nr. 8 BGB sind erläutert anhand der in der Praxis am häufigsten vorkommenden Fallkonstellationen. Daneben finden sich eine Vielzahl von Rechtsprechungsbeispielen und Erläuterungen zu den Rechtsfolgen einer festgestellten Verwirkung und zur Beweislast. Bei der Verwirkung von Kindesunterhalt ist dies grundsätzlich nur möglich bei volljährigen Kindern, auch hier findet sich eine umfangreiche Rechtsprechungsübersicht. Beschrieben wird auch die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs aus der Vergangenheit, wonach man grundsätzlich davon ausgehen kann, dass derjenige, der Kenntnis von seiner Unterhaltsberechtigung hat und seinen Anspruch länger als ein Jahr nicht verfolgt, diesen dann auch zumindest für Zeiträume, die länger als ein Jahr zurückliegen, verwirkt hat.


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