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Merkblatt 25 | Ruhestand und Unterhaltspflicht

Das Merkblatt Nr. 25 beschäftigt sich mit der Frage, ob nach Beendigung des Erwerbslebens noch Unterhaltsansprüche bestehen. Es gibt den häufigen Irrglauben, dass mit Eintritt in die Rente kein Unterhaltsanspruch mehr bestünde, da mit der Scheidung durch den Versorgungsausgleich die Rentenanwartschaften bereits ausgeglichen sind und daher ein darüber hinausgehender Unterhaltsanspruch nicht mehr bestünde. Das Merkblatt erläutert, dass dem so nicht ist und auch nach Renteneintritt eine Unterhaltsverpflichtung bestehen kann. Durch den gesetzlichen Ruhestand wird nur festgelegt, dass ab diesem Zeitpunkt keine Erwerbsobliegenheit mehr besteht, das Merkblatt beinhaltet insoweit auch Fragen zur Berücksichtigung von Nebeneinkünften im Ruhestand. Ein großes Kapitel ist dem in der Praxis häufigen Problem des freiwilligen, vorzeitigen Ruhestandes bzw. der Altersteilzeit gewidmet. Dies im Hinblick auf die Frage, ob ein Unterhaltsverpflichteter derartige Arbeitsmarktangebote annehmen kann und darf. Darüber hinaus beinhaltet das Merkblatt eine Musterberechnung zum Unterhalt bei Rentenbezug.


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