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Merkblatt 20 | Die unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht

Das Merkblatt Nr. 20 beschreibt die verschiedensten Fallkonstellationen, bei denen im Rahmen des Unterhaltsrechts Personen untereinander oder einseitig auskunftsverpflichtet sind. Derartige Auskunftspflichten beruhen entweder auf konkreter gesetzlicher Grundlagen (Auskunftspflicht beim Verwandtenunterhalt gem. § 1605 BGB) oder auf entsprechende Verweisung dorthin oder sind von der Rechtsprechung entwickelt worden auf der Grundlage von § 242 BGB, dann wenn zwischen den Beteiligten besondere rechtliche Beziehungen vorhanden sind, die es mit sich bringen, dass der Auskunftsbegehrende auf die Auskunft angewiesen ist und der andere die Auskunft unschwer erteilen kann (z. B. Auskunftsanspruch von Geschwistern untereinander für die Haftungsanteile bei Unterhaltsansprüchen der Eltern).


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