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Merkblatt 17 | Der Altersvorsorgeunterhalt (Bremer Tabelle)

Das Merkblatt Nr. 17 erläutert, um was es sich bei dem sog. Altersvorsorgeunterhalt handelt und stellt die Berechnung dieses Altersvorsorgeunterhaltes anhand der sog. Bremer Tabelle dar. Die Kosten einer angemessenen Altersvorsorge gehören zum nachehelichen Lebensbedarf bzw. können geltend gemacht werden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrages, da ab diesem Zeitpunkt kein Ausgleich der Rentenanwartschaften mehr erfolgt. Der Altersvorsorgeunterhalt muss neben dem sog. Elementarunterhalt und/oder einem zusätzlichen Krankenvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden.


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