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Merkblatt 15 | Elternunterhalt
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Merkblatt 15 | Elternunterhalt
Das Merkblatt Nr. 15 beschreibt die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren bedürftigen Eltern. Zumeist spielt diese Frage dann eine Rolle, wenn ältere Menschen in ein Pflegeheim kommen und aufgrund nicht ausreichender Renteneinkünfte der Staat (Sozialamt) Kosten des Pflegeheims (mit-)übernimmt und dann versucht den im Gesetz verankerten Unterhaltsanspruch der Eltern aus übergeleitetem Recht gegenüber den Kindern geltend zu machen. § 1601 BGB normiert eine Unterhaltsverpflichtung unter Personen, die in gerader Linie verwandt sind, sodass es nicht nur um Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern geht, sondern in den oben beschriebenen Fällen auch umgekehrt. Im Vergleich zum sog. Kindesunterhalt bestehen beim sog. Elternunterhalt teilweise andere Grundsätze, insbesondere zu Fragen eines Selbstbehalts, des zugrunde zulegenden Einkommens oder des Vermögenseinsatzes. Das Merkblatt beinhaltet umfangreiche Rechtsprechungshinweise und Ausführungen zur Verwirkung eines solchen Elternunterhaltes.
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