Merkblätter  Merkblatt 09 | Der Anwaltszwan...

Merkblatt 09 | Der Anwaltszwang in Ehe- und Familiensachen

Im Merkblatt Nr. 9 findet man eine Zusammenstellung der gerichtlichen familienrechtlichen Verfahren, in denen Anwaltszwang besteht, d. h. bei denen die Prozesspartei von einem Rechtsanwalt vertreten sein muss. Mit der Einführung des neuen Verfahrensrechtes zum 01.09.2009 haben sich hier wesentliche Veränderungen ergeben. So besteht Anwaltszwang in Ehe- und Folgesachen und sogenannten selbstständigen Familienstreitsachen, sodass seit 01.09.2009 z. B. auch in isolierten Unterhaltsverfahren Anwaltszwang besteht. Kein Anwaltszwang besteht in selbstständigen anderen Familiensachen, die keine „Streitsachen“ sind, insbesondere in Verfahren auf Sorge- oder Umgangsrecht oder Ehewohnungs- und Haushaltssachen.


Sie sind bereits Mitglied? Melden Sie sich bitte erst im Mitgliederlogin an, bevor Sie die Artikel in den Warenkorb legen. Nach dem Login werden Ihnen die reduzierten Preise im Shop angezeigt.

Die Logindaten liegen Ihnen nicht mehr vor? Gerne senden wir Ihnen diese zu. Senden Sie uns eine E-Mail an info@isuv.de oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

Produktvarianten

Produktdetails

Dieses Produkt kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden