Gewaltschutzgesetz

Eine Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Justiz

Auszug aus dem Vorwort:

Opfer von Gewalt - seien es Männer, Frauen oder Kinder - brauchen Schutz. Wer ein Opfer häuslicher Gewalt wird, braucht besonderen Schutz. Denn wer in der Familie oder Partnerschaft geschlagen und gedemütigt wird, empfindet seine Situation oftmals als ausweglos.

In solchen Fällen Schutz zu gewährleisten, ist Aufgabe einer modernen Politik. Die Bundesregierung nimmt diese Aufgabe ernst. Wir haben die Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht. Mit dem Gewaltschutzgesetz, dass seit Januar 2002 in Kraft ist, wurden zentrale rechtliche Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen geschaffen. Insbesondere ist der Grundsatz "Wer schlägt, muss gehen - das Opfer bleibt in der Wohnung" jetzt umfassend in unserem Recht verankert. Das Gesetz bietet damit Hilfe für die überwiegend weiblichen Opfer, wendet sich aber auch an die Täter: Den Opfern wird nicht länger zugemutet, selbst für Ihren Schutz zu sorgen und dabei auch den Verlust der vertrauten Wohnung und Umgebung in Kauf nehmen zu müssen. Und den Täten wird vom Staat gezeigt, dass Gewalt kein Mittel zur Konfliktlösung ist.
 
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